AGBs
Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung
1. Ein Rücktritt von der Anmeldung für Aktivitäten des
Arbeitskreises ist nach abgeschlossener Anmeldung nicht möglich. Es besteht
kein Anspruch auf Schadensersatz.
2. Der Arbeitskreis
Jugendzentrum Nord e.V. haftet nicht für verlorene oder beschädigte
Gegenstände.
3. Der Arbeitskreis
Jugendzentrum Nord e.V. haftet nicht für in Verwahrung genommene Gegenstände.
Sollten diese gestohlen oder beschädigt werden, kann kein Schadensersatz
geltend gemacht werden.
4. Ich bestätige, dass ich
über folgenden Sachverhalt aufgeklärt worden bin: Sollten während der
Ferienfreizeit/des Ausflugs/der Aktivität Dienstleistungen von dritten Anbieter*innen
in Anspruch genommen werden (z.B. Besuch von Freizeitparks, Schwimmbädern,
Kletterhallen, Zoos etc.), ist der Arbeitskreis Jugendzentrum Nord e.V., nicht
haftbar für dort entstandene Unfälle und Schäden.
5. Der Arbeitskreis
Jugendzentrum Nord e.V. übernimmt keine Haftung für konfiszierte Gegenstände
z.B. aus Polizei- und Zollkontrollen an Landesgrenzen. Etwaige Verfahren
betreffen nur die Person, von welcher unerlaubte Gegenstände oder Besitztümer
sichergestellt wurden.
6. Bei mehrtägigen Reisen
besteht ein Grundversicherungsschutz über den Arbeitskreis. Den
Teilnehmer*innen wird empfohlen, selbst für etwaige Risiken (Krankheit im
Ausland, Haftpflicht) durch den Abschluss von Versicherungen vorzusorgen.
7. Ich bin darüber in
Kenntnis gesetzt worden, dass die Betreuung durch die Mitarbeiter*innen des
Arbeitskreises erst damit beginnt, dass ich oder eine andere von mir
beauftragte Person meine*n Sohn*Tochter zum Angebot bringt und dort übergibt
und damit endet, dass ich oder eine andere von mir beauftragte Person meine*n
Sohn*Tochter zur vereinbarten Zeit wieder abholt. Für die An-und Abreise zum
Treffpunkt ist nicht der Arbeitskreis haftbar oder zuständig. Für Kinder und
Jugendliche, welche selbständig anreisen, gelten die oben genannten
Bedingungen.
Rücktritt- und
Ausschlussregeln
8.
Sollte mein*e Sohn*Tochter durch Krankheit oder andere Gründe nicht an der Aktivität
teilnehmen können, behält sich der Arbeitskreis vor, den Teilnehmer*innenbetrag
in voller Höhe einzubehalten. Eine Ausnahme kann hier entstehen, wenn der Platz
im Angebot nachbesetzt werden kann.
9.
Sollte mein*e Sohn*Tochter grob gegen bestehende Regeln oder Anordnungen der Mitarbeiter*innen
verstoßen, ist mir bewusst, dass dies schlimmstenfalls zu einem Abbruch der
Ferienfreizeit/des Ausflugs/der Aktivität für meine*n Sohn*Tochter führt. In
diesem Falle erkläre ich hiermit, dass ich ihn*sie entweder selbst abhole oder
mit einer selbstständigen Rückreise (je nach Entwicklungsstand) einverstanden
bin und für entstehende Kosten aufkomme. Dies trifft auch im Falle einer akuten
Erkrankung, welche einer Fortsetzung entgegensteht, zu.
10. Mir ist bewusst, dass mein*e Sohn*Tochter den
Anweisungen der Mitarbeiter*innen Folge zu leisten hat.
11. Alkohol- Tabak- und Nikotinkonsum: Der
Arbeitskreis Jugendzentrum Nord e.V. verpflichtet sich, bei allen Aktivitäten den
Jugendschutz einzuhalten. Ich bin mir bewusst, dass diese Regeln auch für
meine*n Sohn*Tochter greifen und Verstöße zu einem Ausschluss von Aktivitäten
führen können.
Aufsichtspflicht
12.
Ich bin damit einverstanden, dass sich mein*e Sohn*Tochter zeitweise ohne
Begleitung einer Aufsichtsperson, in einer Kleingruppe bewegen darf.
13.
Ich nehme zur Kenntnis, dass eine durchgängige Beaufsichtigung der Teilnehmer*innen
während der Nachtruhe nicht möglich ist. Daher bin ich damit einverstanden,
dass stichprobenartige Kontrollen durch die Mitarbeiter*innen ausreichen, um
die Aufsichtspflicht sicherzustellen.
14.
Ich bin mir bewusst, dass die Mitarbeiter*innen für unerlaubte bzw.
ordnungswidrige Einzelaktionen von Teilnehmer*innen keine Verantwortung tragen.
Für solche Fälle entbinde ich sie durch meine Unterschrift von der Haftung im
Rahmen der Aufsichtspflicht.
15. Mir ist bewusst, dass mein Sohn*meine Tochter
bei Schwimmaktivitäten nicht durchgängig beaufsichtigt werden kann. Da mein
Kind sicher schwimmen kann, stellt dies für mich kein Problem dar.
Medizinische
Notfälle
16.
Ich bin damit einverstanden, dass notwendige ärztliche Behandlungen während der
Aktivität durchgeführt werden. In jedem Fall wird sichergestellt, dass ich so
bald wie möglich kontaktiert und informiert werde.
Transport, Versorgung, Sonstige
Informationen
17.
Bei allen Aktivitäten kann es dazu kommen, dass auch andere Personen, welche
nicht zur Gruppe gehören, vor Ort sind und z.B. die gleichen Räumlichkeiten
nutzen. Ich nehme zur Kenntnis, dass mein*e Sohn*Tochter in diesem Zusammenhang
in Kontakt mit Personen außerhalb der Gruppe kommen kann.
18.
Ich bin damit einverstanden, dass mein*e Sohn*Tochter, im Rahmen der Aktivität,
von Mitarbeiter*innen in privaten PKWs, unseren Dienstfahrzeugen oder in
öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden könnte.
19.
Der Arbeitskreis möchte sicherstellen, dass alle Teilnehmer*innen während der
Aktivitäten ausreichend versorgt sind. Dies betrifft auch die persönliche
Ausstattung mit z.B. Kleidung, Gepäck (Kissen, Zahnbürste), Taschengeld, etc.
Sollten die Mitarbeiter*innen eine Unterversorgung feststellen, verpflichte ich
mich dazu, die entstandenen Kosten für gekaufte Artikel und Auslagen innerhalb
von 14 Tagen zu erstatten.
20. Bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmer*innenzahl, behält sich der Arbeitskreis vor, Aktivitäten
abzusagen und die gezahlten Beiträge zu erstatten.
Der
Arbeitskreis Jugendzentrum Nord e.V. behält sich vor, von der
Anmeldungsbestätigung zurückzutreten, wenn für uns nach Erhalt der
Teilnehmer*inneninformationen erkennbar ist, dass – etwas aus medizinischen,
gesundheitlichen, pädagogischen oder aufsichtspflichttechnischen Gründen – die
Teilnahme Ihres Sohnes*Ihrer Tochter mit einem nicht vertretbaren Risiko für
die Teilnehmer*in, die Gruppe oder den Arbeitskreis Jugendzentrum Nord e.V.
verbunden ist. In diesem Fall werden wir Sie umgehend benachrichtigen.